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   BGH, 08.12.1981 - 5 StR 692/81, 5 StR 253/81   

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https://dejure.org/1981,4719
BGH, 08.12.1981 - 5 StR 692/81, 5 StR 253/81 (https://dejure.org/1981,4719)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1981 - 5 StR 692/81, 5 StR 253/81 (https://dejure.org/1981,4719)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 5 StR 692/81, 5 StR 253/81 (https://dejure.org/1981,4719)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Urteilsgründe - Rechtskraft des Schuldspruches - Strafzumessung - Pflicht des Tatrichters - Eigene Feststellungen - Ausgehen von den den Schuldspruch tragenden Feststellungen bei einem Urteil zur bloßen Festlegung der Strafe - Verpflichtung zu eigenen Feststellungen über ...

Papierfundstellen

  • StV 1982, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 5 StR 692/81
    Damit verstößt das Urteil gegen die Grundsätze von BGHSt 24, 274, 275; BGH in NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz in MDR 1978, 460, so daß über die Strafe erneut befunden werden muß.".
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 5 StR 692/81
    Zwar hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 471/81 - eine Bezugnahme auf die in einem früheren Urteil zu den persönlichen Verhältnissen und Vorstrafen des Angeklagten getroffenen Feststellungen zugelassen.
  • BGH, 22.02.1985 - 2 StR 51/85

    Beurteilung von fehlenden Feststellungen zur Täterpersönlichkeit als sachlicher

    Nach der Aufhebung des Strafausspruches durch den Senat war der zur erneuten Straffestsetzung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und sie im Urteil mitzuteilen (BGHSt 24, 274; BGH Strafverteidiger 1982, 105; BGH, Beschluß vom 5. Juni 1981 - 2 StR 298/81; BGH, Beschluß vom 5. September 1984 - 2 StR 527/84).
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